Rechtsgrundlagen
Kundendienst
Kundendienstrichtlinien der Schreinerei Kiefhaber Benedikt und Ihrig Clemens GbR:
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Willkommen bei der Schreinerei Kiefhaber Benedikt und Ihrig Clemens GbR!
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere handgefertigten Holzarbeiten interessieren. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur qualitativ hochwertige Produkte, sondern auch einen exzellenten Kundenservice zu bieten. Die folgenden Richtlinien sollen Ihnen einen Überblick darüber geben, was Sie von uns erwarten können:
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1. Beratung:
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen zu besprechen. Wir beraten Sie umfassend zu Materialien, Design und Funktionalität Ihrer gewünschten Möbelstücke oder Holzarbeiten.
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2. Angebote:
Nach einem Beratungsgespräch erstellen wir ein detailliertes Angebot für Ihr Projekt. Dieses Angebot ist transparent und verständlich aufgeschlüsselt, sodass Sie genau wissen, welche Leistungen und Materialien im Preis enthalten sind. Für die Erstellung eines Angebots berechnen wir eine Aufwandspauschale von 50€. Diese werden bei Auftragserteilung jedoch mit Ihrem Endbetrag verrechnet.
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3. Auftragsabwicklung:
Sobald Sie uns den Auftrag erteilen, werden wir unser Möglichstes tun, Ihren Wunsch schnellstmöglich bzw. zur vereinbarte Frist umzusetzen und halten Sie über den Fortschritt Ihres Projekts auf Wunsch gerne auf dem Laufenden.
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4. Qualitätsgarantie:
Wir garantieren die hohe Qualität unserer Arbeit. Sollten dennoch Mängel auftreten, bitten wir Sie, diese innerhalb von 14 Tagen zu melden. Wir werden dann schnellstmöglich eine Lösung finden und die notwendigen Nachbesserungen vornehmen.
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5. Lieferung und Montage:
Die Lieferung und Montage Ihrer bestellten Produkte erfolgt nach Absprache. Wir sorgen dafür, dass alles fachgerecht installiert wird und einwandfrei funktioniert.
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6. Umgang mit Reklamationen:
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Sollten Sie trotz unserer Bemühungen Grund zur Beanstandung haben, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden das Problem so schnell wie möglich untersuchen und an einer zufriedenstellende Lösung arbeiten.
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7. Datenschutz:
Ihre persönlichen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
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8. Kontakt:
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder besuchen Sie uns persönlich in unserer Werkstatt.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in die Schreinerei Kiefhaber Benedikt und Ihrig Clemens GbR und freuen uns darauf, Ihre Wohnträume wahr werden zu lassen!
Datenschutz
Datenschutzrichtlinien der Schreinerei Kiefhaber Benedikt und Ihrig Clemens GbR:
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Verantwortliche Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Schreinerei Kiefhaber Benedikt und Ihrig Clemens GbR, vertreten durch die Gesellschafter Kiefhaber Benedikt und Ihrig Clemens. -
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten unserer Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kommunikation und Abrechnung. -
Datensicherheit
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten und diese vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. -
Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Eine darüber hinausgehende Weitergabe findet nicht statt. -
Speicherung von Daten
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur solange, wie dies für die Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. -
Auskunftsrecht und Widerruf
Sie haben das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung zu verlangen. Sie können Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. -
Kontakt
Für Fragen zum Datenschutz in unserer Schreinerei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter info@schreinerei-holzkrone.com.
Diese Datenschutzrichtlinien gelten ab dem 01.04.2024 und können bei Bedarf aktualisiert werden.
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 01.01.2018)
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1. Grundsätzliches:
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Es gilt deutsches Recht. Wir widersprechen ausdrücklich von unseren AGB abweichenden AGB des Kunden oder Lieferanten. Bei Vergaben gemäß VOB/A oder VOL/A gelten die AGB nicht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftraggeber oder Auftragnehmer Vertragspartei werden.
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2. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen
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2.1. Auftragsannahme:
Bis zur Auftragsannahme sind alle unsere Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit unserer Bestätigung zustande.
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2.2. Lieferverzögerung:
Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder eines unserer Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Können wir aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin liefern, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über unsere Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor.
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2.3. Mängelrüge:
Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen Unternehmer innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung in Textform rügen. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weitergehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt.
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2.4. Mängelverjährung:
Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, leisten wir für Mängel eine Gewähr von einem Jahr. Erbringen wir Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
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2.5. Umsetzung der Gewährleistung:
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Kauf beweglicher Sachen.
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2.6. Aus- und Einbaukosten:
Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt uneingeschränkt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.
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2.7. Anlieferung:
Beim Anliefern setzen wir voraus, dass unser Fahrzeug unmittelbar am Gebäude entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden von uns gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen und Laufwege müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so stellen wir die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung.
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2.8. Abschlagszahlung:
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung eine Abschlagzahlung verlangen.
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3. Förmliche Abnahme:
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Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn wir den Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert haben. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
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4. Pauschalierter Schadensersatz:
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Kündigt der Auftraggeber gemäß § 649 BGB den Werkvertrag, so sind wir berechtigt, 10 % der Vergütung vom noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung als Schadensersatz zu verlangen. Bei entsprechendem Nachweis können wir auch einen höheren Betrag geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
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5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise:
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5.1. Wir weisen darauf hin, dass für den Werterhalt und die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer Produkte und Arbeiten unsere Auftraggeber insbesondere beachten sollten: – Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten, – Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren, – Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils nach Öl-, Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zu unserem Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen uns entstehen.
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5.2. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und ähnliches) liegen und üblich sind.
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5.3. Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster, Außentüren sowie Licht- und Sonnenschutzsystemen wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und einer Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand unseres Auftrages ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/Bauherrn zu veranlassen ist.
5.4. Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B. Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.
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6. Aufrechnung:
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Diese ist mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.
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7. Eigentumsvorbehalt:
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7.1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.
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7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
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7.3. Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.
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7.4. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
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7.5. Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.
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8. Eigentums– und Urheberrechte:
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
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9. Streitbeilegung:
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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10. Gerichtsstand:
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens
Zahlungsmethoden
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Kredit- und Debitkarte
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Offline-Zahlungen
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